Wenn ein Baby in der Schwangerschaft, bei oder kurz nach der Geburt verstirbt, hinterlässt dies bei den Eltern eine grosse Trauer. Nebst dem Loslassen und Abschiednehmen herrscht oft auch eine grosse Hilflosigkeit mit vielen Fragen.
Die verwaisten Eltern mit viel Mitgefühl, «Dasein» und offenem Ohr zu begleiten, ist mir eine grosse Herzensangelegenheit.
Bis zur 12. SSW gilt die Schwangerschaft als «Krankheit» und die meisten Krankenkassen erheben für die Hebammenbetreuung zu Hause nach dieser frühen Fehlgeburt (leider) Selbstbehalt und Franchise.
Nach einer Fehlgeburt oder einem medizinisch indizierten Schwangerschaftsabbruch ab der 13. SSW bis zur vollendeten 23. SSW kann die Hebamme 10 Hausbesuchen durchführen, welche von der Grundversicherung der Krankenkasse übernommen werden. Mit ärztlicher Verordnung können zusätzliche Hausbesuche gemacht werden.
Wird das Kind nach der vollendeten 23. SSW (23 0/7) still geboren, oder verstirbt nach der Geburt, hat die Mama Anspruch auf alle Leistungen der Mutterschaft (16 Hausbesuche) inklusive Mutterschaftsurlaub von 14 Wochen, sowie der Papa das Anrecht auf 2 Wochen Vaterschaftsurlaub.
Nützliche Links:
www.herzensbilder.ch
www.kindsverlust.ch
www.verein-regenbogen.ch
www.stärnechind.ch
www.mein-sternenkind.ch